
am Sonntag, den 01.03.2026 finden die nächsten Pfarrgemeideratswahlen statt.
Gewählt werden oder durch den Pfarrgemeinderat hinzugewählt werden können Katholiken, die aktiv am kirchlichen Leben teilnehmen und sich nicht in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche befinden, die das 16. Lebensjahr vollendet und in der jeweiligen Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben (§ 2 Abs.2 Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat).
Es können darunter auch zwei Personen sein, die in dieser Pfarrgemeinde aktiv mitarbeiten bzw. aktiv am Leben dieser Pfarrgemeinde teilnehmen, aber nicht in dieser Pfarrei ansässig sind. Die Mitgliedschaft ist aber nur in einem Pfarrgemeinderat zulässig.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und in der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner zur Wahl sind die Mitglieder des Wahlausschusses der jeweiligen Pfarrei.
Zeitplan:
Spätestens am 18. Januar 2026 ist Bekanntgabe der vorläufigen Kandidatenliste mit Hinweis, dass weitere Kandidatenvorschläge eingereicht werden können. Diese hängen in den jeweiligen Pfarreien aus.
Bis spätestens 15. Februar erfolgt die Bekanntgabe der endgültigen Kandidatenliste.
Wahltermin ist dann der 1. März 2026. Die Wahlzeiten finden Sie im Aushang der jeweiligen Pfarreien. Auch Briefwahl ist möglich. Bitte beantragen Sie diese beim Pfarrbüro.

